Mit rd. 44,3 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland, dient das Arbeitsrecht vor allem dem Schutz der Arbeitnehmer. Aufgrund der existentiellen Abhängigkeit der Arbeitnehmerschaft, benötigen diese einen möglichst weitgehenden Schutz.
Ich berate und vertrete Sie als Arbeitnehmer im Arbeitsrecht bei Streitigkeiten mit ihren Arbeitgebern oder Kollegen aus gemeinsamer Arbeit.
Dabei unterstütze ich Sie fachkundig und zielorientiert in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere bei: